MaiMed MyClean Hautantiseptikum

MaiMed MyClean Hautantiseptikum

MaiMed MyClean Flächendesinfektion Konzentrat

MaiMed MyClean Flächendesinfektion Konzentrat

MaiMed MyClean Schnelldesinfektion 10L Kanister

Charakteristik

  • Alkoholische Schnelldesinfektion
  • Geeignet für den Lebensmittelbereich (nur Duft “Neutral”) (HACCP-Verkehrsfähigkeitsbescheinigung)

Produkteigenschaften

  • Wirkt bakterizid (inkl. MRSA), levurozid und tuberkulozid (inkl. M.-terrae)
  • Wirkt begrenzt viruzid PLUS (HBV/HIV, BVDV (HCV), Vaccinia-, Influenza-/Grippe-Viren) (behüllte Viren gemäß RKI-Empfehlung)
  • Wirksam gegen Noro-, Rota-, Adeno- und Corona-Viren (SARS-CoV-2 + VOC)
  • Für die Tränkung von Tüchern geeignet
  • Praxisgerechte Einwirkzeiten
  • Schnelles Trocknen
  • Aldehydfrei und parfümfrei (Duft “Neutral”)
  • VAH-gelistet
Ab 45,49 € 54,13 €
Verfügbarkeit: Auf Lager
SKU
C1 - 431

Anwendung

Gebrauchsfertige Lösung zur Desinfektion von alkohol- und wischbeständigen Oberflächen von Medizinprodukten sowie Gegenständen in Kliniken, Praxen, patientennahem Umfeld und im Lebensmittelbereich (Vorsicht bei alkoholempfindlichen Oberflächen wie z. B. Acrylglas, Polycarbonatglas etc.). Materialbeständigkeit ggf. an unauffälliger Stelle prüfen. Flächen vollständig abwischen und während der gesamten Einwirkzeit feucht halten. Ggf. mit einem hygienisch sauberen Tuch nachwischen. Sichtbare Verschmutzungen vor der Desinfektion entfernen. Bei Flächen und Arbeitsgeräten, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, ist kein Abspülen/Nachwischen erforderlich.

 

 


Achtung
Gefahrenhinweise:
H226 – Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
Sicherheitshinweise:
P210 – Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
P280 – Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Augenschutz, Gesichtsschutz tragen.
P403+P235 – An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten.
EUH Sätze:
EUH066 – Wiederholter Kontakt kann zu spröder und rissiger Haut führen.
Zusätzliche Sätze:
Es sind zusätzlich die Kennzeichnungsvorschriften der Verordnung (EU) 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten Artikel 69 zu beachten.